Aufstellungsbeschluss – Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr 02.12.2019

Unser Antrag:

Antrag abgelehnt!

Beschlussvorschlag:

Für das Gebiet westlich der Dorfstraße, östlich der Schützengilde (Gildehaus), nördlich des Schul- und Sportzentrums, südlich des Streemweg wird die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 der Stadt Wahlstedt aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

  1. Ausweisung neuer Wohnbauflächen und eines Mehrgenerationenspielplatzes
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Sitzung erfolgen.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

Beschlussvorlage wurde nur mit 5 Ja und 4 Nein Stimmen angenommen.

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