Unser Antrag:
Antrag abgelehnt!
Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet westlich der Dorfstraße, östlich der Schützengilde (Gildehaus), nördlich des Schul- und Sportzentrums, südlich des Streemweg wird die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 der Stadt Wahlstedt aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Ausweisung neuer Wohnbauflächen und eines Mehrgenerationenspielplatzes
- Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Sitzung erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
Beschlussvorlage wurde nur mit 5 Ja und 4 Nein Stimmen angenommen.